Wegeverbindung Gutleut
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 18
Betreff: Wegeverbindung Gutleut Die Grundstücksfläche der Wegeverbindung befindet sich in privatem Eigentum. Um die Wegeverbindung herzustellen, ist die Bereitschaft zur Finanzierung und Bauausführung des Eigentümers notwendig. Dieser wird im Rahmen der Anregung angefragt. Ein entsprechendes Schreiben wird noch im Jahre 2017 veranlasst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Oktober 2017OFOF 434/1Wegeverbindung GutleutOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. November 2017OMOM 2394Wegeverbindung GutleutDirektanregung
- 8. Januar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 18Wegeverbindung GutleutStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab