Erweiterung Verkehrserziehung der Kinder
Zusammenfassung
Die Städtische Verkehrspolizei sieht keinen Bedarf, die Verkehrserziehung für Kinder im Alter von 5-7 Jahren um das Thema Handynutzung zu erweitern, da die meisten Kinder in diesem Alter kein eigenes Smartphone besitzen. Stattdessen wird die Verkehrserziehung auf altersgerechte Themen fokussiert, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die motorische Entwicklung der Kinder zu fördern.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Städtische Verkehrspolizei ist sich durchaus bewusst, dass die Handynutzung Einfluss auf das Verkehrsverhalten der Verkehrsteilnehmer_innen hat. Jedoch betrifft dieses Thema eine andere Altersgruppe. Die Verkehrserziehung durch Bedienstete der Städtischen Verkehrspolizei richtet sich an Kinder im Alter von 5-7 Jahren und findet in nahezu allen Kindergärten, Vorklassen, Eingangsstufen und
- Klassen im gesamten Stadtgebiet statt. Die Kinder erhalten dem Alter angepassten theoretischen Unterricht. Anschließend wird in kleineren Gruppen das Verkehrsverhalten im Realverkehr rund um die Schulen geübt. Dazu gehört u.a. das Verhalten auf dem Gehweg, das Überqueren einer Fahrbahn am Fußgängerüberweg, an einer Fußgängerampel, zwischen geparkten Fahrzeugen und das Überqueren einer Fahrbahn ohne jede Überquerungshilfe. Auch Sichtbarkeit und Sicherheit durch reflektierende Kleidung werden thematisiert und die Eltern, die die wichtigsten Vorbilder für die Kinder sind, durch Informationsveranstaltungen mit einbezogen. Diese unzähligen Einsätze in einer ständig wachsenden Stadt, die die Bediensteten der Verkehrserziehung jeden Tag aufs Neue leisten, sind ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit. Die persönliche und motorische Entwicklung der Kinder wird gefördert und Elterntaxen dadurch weitgehend überflüssig. Auch die Belastung durch Emissionen wird dadurch verringert. In der Altersklasse von 5-7 Jahren dürften die wenigsten Kinder über ein eigenes Smartphone verfügen, weshalb hier kein Bedarf an einer Ausweitung der Schulungsinhalte gesehen wird. Das Thema ist daher in der Verkehrserziehung der Städtischen Verkehrspolizei fehlplatziert und ginge zu Lasten anderer dem Alter entsprechenden Thematiken. Die Thematik Handynutzung im Straßenverkehr wäre bei der Radfahrausbildung, die die Landespolizei in den 3. und
- Klassen durchführt, besser platziert. In dem Alter kann tatsächlich davon ausgegangen werden, dass ein nicht unbedeutender Anteil der Schüler_innen spätestens zum Übertritt in die weiterführenden Schulen ein eigenes Smartphone besitzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juni 2021KK 4Erweiterung Verkehrserziehung der KinderKAV-Anregung
- 21. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 188Erweiterung Verkehrserziehung der KinderStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab