Vorplatz Skyline Plaza/Grand Tower
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert sich zur Gestaltung und Unterhaltung der Vorplätze des Grand Towers und des Skyline Plazas, die in der Verantwortung der Eigentümer:innen liegen. Zudem wird die Aufstellung von Bänken und Abfallbehältern als positiv erachtet, jedoch kann der Magistrat aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht direkt handeln.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Zu 1: Für die Gestaltung und Unterhaltung der Vorplätze des Grand Towers und des Skyline Plazas sind die jeweiligen Eigentümer:innen zuständig. Für die Gehwege ist das Amt für Straßenbau und Erschließung zuständig.
Zu 2: Grundsätzlich wäre die Aufstellung von Bänken und Abfallbehältern zu begrüßen. Aufgrund der zu 1 genannten Eigentumsverhältnisse und Zuständigkeiten hat der Magistrat leider keine unmittelbare Handhabe. Er wird die Anregung des Ortsbeirates aber bei den Eigentümern vorbringen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2021OFOF 90/1Vorplatz Skyline Plaza/Grand Tower funktional einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Juni 2021OMOM 404Vorplatz Skyline Plaza/Grand Tower funktional einrichtenDirektanregung
- 18. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1885Vorplatz Skyline Plaza/Grand Tower funktional einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab