Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1879
Betreff: Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum Vorläufige Stellungnahme: Der Kaufvertrag über die Grundstücksteilflächen wurde bereits notariell beurkundet. Die Vermessung der Teilflächen konnte wegen der Vielzahl der Messpunkte noch nicht abgeschlossen werden. Das Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn muss die Grundstücksteilflächen anschließend in eigenständige Grundstücke zerlegen. Daher wird es bis zur grundbuchlichen Umschreibung noch mindestens 4 Monate dauern. Nach der Eigentumsübertragung wird der Magistrat abschließend Stellung nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Dezember 2012 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3998 — Direktanregung vom 9. März 2010.