Messung mittels ViaCount-Geräten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Messung mittels ViaCount-Geräten in der Charlotte-Schiffler-Straße abgelehnt. Die Gründe dafür sind die verkehrsberuhigte Lage der Straße und die geringe Verkehrsmenge, die Geschwindigkeitskontrollen nicht rechtfertigen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die Charlotte-Schiffler-Straße ist eine Sackgasse und liegt in einem reinen Wohngebiet ohne Durchgangsverkehr. Die Straße ist als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen (VZ) 325.1/ 325.2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) ausgewiesen, was für die Verkehrsteilnehmenden auch klar erkennbar ist. An der Einmündung befindet sich ein Piktogramm auf dem Boden (VZ 136 StVO "Kinder"). Die Straße führt kreisförmig um einen größeren Wohnblock herum und hat eine Nord-Süd-Ausdehnung von circa 120 Meter. Die Verkehrsmenge ist entsprechend gering. Die örtlichen Gegebenheiten lassen keine Geschwindigkeitskontrollen zu. Unabhängig davon würden diese Kontrollen zu Lasten tatsächlich gefährdeter Straßen (mit verkehrlichem Schwerpunkt) gehen. Aus den genannten Gründen beziehungsweise vorherrschenden Gegebenheiten, sieht der Magistrat von Messungen mittels ViaCount-Geräten ab. Der Anregung kann nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2020OFOF 1678/5Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Charlotte-Schiffler-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Juni 2020OMOM 6199Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Charlotte-Schiffler-StraßeDirektanregung
- 12. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1870Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Charlotte-Schiffler-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab