Rattenplage im Grazer Weg
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1862
Betreff: Rattenplage im Grazer Weg Aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung wurde die Örtlichkeit von der Stadtpolizei erstmals am 17.04.2019 aufgesucht und Rattenbefall festgestellt. Anschließend wurde der übliche Verwaltungsweg gewählt und eine Anhörung mit der Aufforderung zur Rattenbekämpfung an den Eigentümer des lokalisierten Ausgangsortes versandt. Eine Nachkontrolle der Stadtpolizei am 06.06.2019 hat ergeben, dass vor Ort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Derzeit liegen im Ordnungsamt keine aktuellen Hinweise über Rattenbefall vor. Sollte es erneut zur Sichtung kommen, empfiehlt es sich, direkt mit der zuständigen Stelle im Ordnungsamt unter den Rufnummern 069/212 - 4 24 92, -4 24 20 oder -4 24 94 Kontakt aufzunehmen. Durch gezielte Fragen an die Bürgerinnen und Bürger können die befallenen Bereiche möglichst genau lokalisiert werden, um anschließend alles Nötige für eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung in die Wege zu leiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2019OFOF 1283/5Rattenplage im Grazer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Juni 2019OMOM 4703Rattenplage im Grazer WegDirektanregung
- 16. September 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1862Rattenplage im Grazer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab