Parkverbot im Kreuzungsbereich Mahräckerstraße/Guaitastraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1856
Betreff: Parkverbot im Kreuzungsbereich Mahräckerstraße/Guaitastraße Das fest installierte eingeschränkte Haltverbot auf der linken Seite ab Reichelstraße wird durchgängig bis Guaitastraße durch das Verkehrszeichen 283-10/-20/-30 Straßenverkehrs-Ordnung "Absolutes Haltverbot" ersetzt. Der Anregung des Ortsbeirates wird somit entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juni 2017OFOF 294/9Parkverbot im Kreuzungsbereich Mahräckerstraße/GuaitastraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Juni 2017OMOM 1843Parkverbot im Kreuzungsbereich Mahräckerstraße/GuaitastraßeDirektanregung
- 18. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1856Parkverbot im Kreuzungsbereich Mahräckerstraße/GuaitastraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab