Zebrastreifen in der Tilsiter Straße und der Trakehner Straße
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Insterburger Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.02.2026.
- Schulweg für die beiden neuen Gymnasien umgehend sichern09.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- U-Bahn-Haltestelle „Industriehof“ für steigende Schüler:innenzahlen fit machen20.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Zebrastreifen in der Tilsiter Straße und der Trakehner Straße05.03.2018 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Insterburger Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1852
Betreff: Zebrastreifen in der Tilsiter Straße und der Trakehner Straße Vorläufige Stellungnahme: In der Tilsiter Straße in Höhe Insterburger Straße ist ein Fußgängerüberweg vorhanden. In der Tilsiter Straße in Höhe Königsberger Straße (Kreisel) sind Querungshilfen baulich hergestellt. Für die Trakehner Straße in Höhe Neue Börsenstraße wird eine Verkehrszählung in Auftrag gegeben. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird unaufgefordert berichtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2017OFOF 169/7Zebrastreifen in der Trakehner Straße und der Tilsiter StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP
- 13. Juni 2017OMOM 1771Zebrastreifen in der Tilsiter Straße und der Trakehner StraßeDirektanregung
- 18. September 2017Sie sind hierSTST 1852Zebrastreifen in der Tilsiter Straße und der Trakehner StraßeStellungnahme
- 5. März 2018Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 529Zebrastreifen in der Tilsiter Straße und der Trakehner StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab