Grünfläche Katzenstirn/ Pfaffenwiese wieder in einen akzeptablen Pflegezustand versetzen
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1846
Betreff: Grünfläche Katzenstirn/ Pfaffenwiese wieder in einen akzeptablen Pflegezustand versetzen Die Angaben des Ortsbeirates 6 hinsichtlich des lange Zeit ungepflegten Zustandes der kleinen Grünanlage werden seitens des Grünflächenamtes bestätigt. Zwischenzeitlich hat ein Eigentümerwechsel der zur Liegenschaft Pfaffenwiese 52 gehörenden Fläche stattgefunden. Die Anlagen gehören nicht mehr einer Wohnungsgesellschaft, sondern einem privaten Eigentümer. Von dieser Seite wurde offensichtlich ein Pflegegang durchgeführt. Vor diesem Hintergrund erklärt sich der Magistrat als nicht zuständig für die Pflege in dieser Angelegenheit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2016OFOF 133/6Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese wieder in einen akzeptablen Pflegezustand versetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. August 2016OMOM 432Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese wieder in einen akzeptablen Pflegezustand versetzenDirektanregung
- 19. Dezember 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1846Grünfläche Katzenstirn/ Pfaffenwiese wieder in einen akzeptablen Pflegezustand versetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab