Beleuchtung Fechenheimer Leinpfad
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1835
Betreff: Beleuchtung Fechenheimer Leinpfad Der Magistrat wird eine Überprüfung im Sinne der Anregung des Ortsbeirates mit dem Ziel veranlassen, die bestehende Beleuchtung entsprechend den derzeit gültigen Beleuchtungsvorschriften und Richtlinien zu ergänzen bzw. zu sanieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Dezember 2011OFOF 79/11Beleuchtung Fechenheimer LeinpfadOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Januar 2012OMOM 758Beleuchtung Fechenheimer LeinpfadDirektanregung
- 11. Mai 2012STST 728Beleuchtung Fechenheimer LeinpfadStellungnahme
- 3. Dezember 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 1835Beleuchtung Fechenheimer LeinpfadStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab