Bezahlung von Tagesfamilien und Erzieherinnen und Erziehern parallel vornehmen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Bezahlung von Tagesfamilien und Erzieherinnen und Erziehern zu regeln, um sicherzustellen, dass die Geldleistungen an die Kindertagespflegepersonen gewährt werden. Dies soll bis spätestens zum 01.01.2024 in Kraft treten und die Grundlage für zukünftige Haushaltsplanungen schaffen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die laufende Geldleistung ist "an die Kindertagespflegeperson" zu gewähren, d. h. die Kindertagespflegeperson hat - soweit die Förderung über den Jugendhilfeträger (in Frankfurt am Main das Stadtschulamt) bewilligt wurde - einen Anspruch auf die Geldleistung.
Die Höhe der laufenden Geldleistung wird in Hessen vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Stadtschulamt) festgelegt. Es bestehen insoweit keinerlei landesrechtliche Vorgaben.
Aufgrund der Grundsystematik der Kindertagespflege sind tarifliche Regelungen nicht auf die Kindertagespflege anwendbar.
Die laufende Geldleistung setzt sich wie folgt zusammen:
Erstattung angemessener Kosten, die der Kindertagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII),
Betrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung, der leistungsgerecht auszugestalten ist (§ 23 Abs. 2, Abs. 2a SGB VIII),
Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer angemessenen Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIIII)
hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Kindertagespflegeperson (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)
hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII).
Nur die Bestandteile a) und b) der Geldleistung unterliegen der kommunalen Regelbarkeit.
Bei der leistungsgerechten Ausgestaltung der Geldleistung (Bestandteil b)) sind gemäß § 23 Abs. 2a SGB VIII der zeitliche Umfang der Leistung und die Anzahl sowie der Förderbedarf der betreuten Kinder zu berücksichtigen. Die individuelle Qualifikation der Kindertagespflegeperson ist zwar hier nicht ausdrücklich genannt, kann aber laut Gesetzesbegründung ebenfalls Berücksichtigung finden.
Die Stadt Frankfurt am Main regelt die Kindertagespflege bisher auf Grundlage verschiedener Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. Eine Satzung für die Kindertagespflege ist derzeit in der Erarbeitung und soll im Laufe des Jahres 2023 in den parlamentarischen Abstimmungsgang gehen. Ein Inkrafttreten der Satzung ist spätestens zum 01.01.2024 geplant.
Alle Regelungen in der Satzung, die Auswirkungen auf zukünftige Haushalte haben, stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung desselben. Jede Erhöhung der Geldleistung muss durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bestätigt werden. Da es sich bei Kindertagespflegepersonen nicht um Tarifbeschäftigte oder Fachkräfte im eigentlichen Sinne handelt, ist eine Koppelung an tarifliche Regelungen ungeeignet. Der Magistrat wird im Zusammenhang mit der neuen Satzung eine Erhöhung der Geldleistungen an die Kindertagespflegepersonen prüfen und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorlegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2023OFOF 445/3Bezahlung von Tagesfamilien und Erzieherinnen und Erziehern parallel vornehmenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. Januar 2023OMOM 3446Bezahlung von Tagesfamilien und Erzieherinnen und Erziehern parallel vornehmenDirektanregung
- 28. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1828Bezahlung von Tagesfamilien und Erzieherinnen und Erziehern parallel vornehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab