Parkautomaten: Alle Zahlungen ermöglichen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass an neuen Parkautomaten neben Bargeld auch Kartenzahlungen und App-Zahlungen möglich sind. Bei älteren Automaten sind diese Optionen aufgrund technischer Gegebenheiten eingeschränkt. Ein vorzeitiger Austausch der Automaten zur Einführung neuer Bezahlsysteme wird als unwirtschaftlich angesehen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
An allen neu aufgestellten Automaten besteht neben der Bargeldzahlung die Möglichkeit, mit Master-, Visa oder EC- Karte zu bezahlen. Zusätzlich kann über eine App bezahlt werden, die sich bei mehreren Anbietern kostenfrei herunterladen lässt (Handyparken). Diese Bezahlsysteme werden aktuell gut angenommen.
Bei vorhandenen älteren Parkscheinautomaten stehen aufgrund der technischen Gegebenheiten nicht alle genannten Bezahlvarianten zur Verfügung. Im Rahmen eines altersbedingten Austauschs oder einer Neuinstallation aktueller Modelle werden diese Varianten ergänzt. Ein vorzeitiger Austausch der Parkscheinautomaten alleine, um weitere Bezahlsysteme einzurichten, stünde in Bezug auf die anfallenden Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen. Gerade mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage sieht der Magistrat deshalb in solchen Fällen
von einer Ergänzung der Bezahlsysteme ab.
Die Kosten für bargeldlose Zahlungen mit Debitkarte liegen aktuell bei 0,62 Euro brutto je Zahlvorgang. Kosten für andere Zahlmöglichkeiten müssten mit dem Payment Provider abgestimmt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. März 2022OFOF 432/1Parkautomaten: Alle Zahlungen ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. April 2022OMOM 2026Parkautomaten: Alle Zahlungen ermöglichenDirektanregung
- 15. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1823Parkautomaten: Alle Zahlungen ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab