Erweiterung der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1821
Betreff: Erweiterung der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Zu den schon seit langem bestehenden Annahmestellen (Kleinmüllplatz Bergen, Kleinmüllplatz Enkheim, Betriebshof Weidenbornstraße, Betriebshof Höchst, Betriebshof Sachsenhausen) für kleinere Mengen an Abfall (Kofferraumservice) von in der Abfallsatzung definierten Abfall-Arten ist im Juli 2012 noch der Wertstoffhof im Frankfurter Norden als deutliche Ausweitung des Dienstleistungsangebotes der Stadt Frankfurt am Main und der FES GmbH an die Frankfurter Bürgerschaft hinzugekommen. Erfahrungsgemäß werden neue Einrichtungen anfangs verstärkt frequentiert bzw. längerfristig verändern sich die Nutzerzahlen der einzelnen Annahmestellen. Eine Beurteilung, welche Öffnungszeiten für alle betriebenen Annahmestellen aufgrund des Bedarfs dauerhaft anzubieten und auch finanzierbar sind, ist erst nach längerem Beobachtungszeitraum sinnvoll. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten für den Wertstoffhof im Frankfurter Norden ist daher momentan nicht vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2012OFOF 148/12Wertstoffhof SechstagewocheOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. August 2012OMOM 1466Erweiterung der Öffnungszeiten des WertstoffhofesDirektanregung
- 3. Dezember 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1821Erweiterung der Öffnungszeiten des WertstoffhofesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab