Parkbank am Briandring vor der Hausnummer 7 versetzen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung zur Versetzung der Parkbank am Briandring reagiert. Er sieht die Versetzung als nicht zielführend an und verweist auf die finanziellen Mittel, die dafür nicht zur Verfügung stehen. Eine Umsetzung könnte nur durch zusätzliche Mittel des Ortsbeirats erfolgen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die angesprochene Parkbank gegenüber der Haus Nr. 7 wurde 2018 in Abstimmung und auf Anregung des Ortsbeirats (OBR) 5 dort aufgestellt. Zusätzlich wurden noch Gehweg-Platten und ein Mülleimer gefordert, was ebenfalls umgesetzt wurde. Eine Versetzung der Parkbank dürfte aus Erfahrung des Magistrats nicht zur gewünschten Verhaltens- und Nutzungsänderung führen.
Für das Versetzen der Parkbank würden Kosten in Höhe von ca. 1.200,- € anfallen, die bei der aktuellen Haushaltslage nicht finanzierbar sind. Sollte der OBR Mittel über eine Ortsbeiratsinitiative Budget zur Verfügung stellen, kann die Parkbank, incl. aller Nebenarbeiten, versetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. März 2022OFOF 433/5Parkbank am Briandring vor der Hausnummer 7 versetzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Mai 2022OMOM 2144Parkbank am Briandring vor der Hausnummer 7 versetzenDirektanregung
- 15. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1806Parkbank am Briandring vor der Hausnummer 7 versetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab