Neuer Standort für den Neubau der Europäischen Schule
Zusammenfassung
Der Magistrat kann aufgrund des Regierungswechsels und der neuen Zuständigkeitsverteilung keine Stellungnahme abgeben. Es wird erwartet, dass die Vorhaben und Sachstände geprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden, bevor eine zeitnahe Berichterstattung erfolgt.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, innerhalb der vorgeschriebenen Frist keine Stellungnahme abgeben zu können. Aufgrund des Regierungswechsels und der neuen Zuständigkeitsverteilung werden viele Vorhaben und Sachstände geprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Im Anschluss wird der Magistrat zeitnah berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2020OFOF 587/8Neuer Standort für den Neubau der Europäischen SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Oktober 2020OMOM 6717Neuer Standort für den Neubau der Europäischen SchuleDirektanregung
- 1. Oktober 2021Sie sind hierSTST 1806Neuer Standort für den Neubau der Europäischen SchuleStellungnahme
- 5. November 2021Antwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 2027Neuer Standort für den Neubau der Europäischen SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab