Fußgängerquerungshilfe Siegener Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 179
Betreff: Fußgängerquerungshilfe Siegener Straße Die Einrichtung einer Mittelinsel erfordert nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) einen Fahrstreifen von ca. 9,00 Metern. Die Siegener Straße weist am Friedhof lediglich eine Breite von ca. 7,00 Meter und ca. 8,00 Meter am Lebensmitteldiscounter auf. Hinzu kommt, dass sich am Knotenpunkt Robert-Dißmann-Straße eine Lichtsignalanlage befindet. Die angeregte Querungshilfe würde sich in deren unmittelbaren Nähe befinden. Dies ist nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) nicht zulässig. Der Magistrat kann der Anregung aus rechtlichen Gründen nicht. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2009OFOF 1314/6Fußgängerquerungshilfe Siegener StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. Oktober 2009VV 1114Fußgängerquerungshilfe Siegener StraßeAnfrage
- 11. Januar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 179Fußgängerquerungshilfe Siegener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab