Griesheim: Wiederankurbelung der Wirtschaft nach Corona - Chancen für den Industriepark Griesheim nutzen
Zusammenfassung
Der Magistrat beabsichtigt, nachhaltig wirksame Investitionen in den Industriepark Griesheim zu fördern, um Innovation und Arbeitsplätze zu schaffen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der BEOS AG, die das Management des Standorts übernommen hat. Ziel ist es, den Industriepark als zukunftsfähigen Standort für das produzierende Gewerbe zu qualifizieren.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Nachhaltig wirksame Investitionen in Innovation, Arbeitsplätze und Wertschöpfung der Zukunft und die Qualifizierung des Industrieparks als zukunftsfähiger Standort für das produzierende Gewerbe sind für den Magistrat wichtige Ziele. Der Immobilienentwickler BEOS AG hat zum 01.01.2020 das Management des Standorts übernommen und will bei der Entwicklung eng mit der Stadt Frankfurt am Main zusammenarbeiten. Ein Entwicklungskonzept liegt noch nicht vor. Die Möglichkeiten zur Auflage eines kommunalen Investitionsprogramms wird derzeit geprüft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2020OFOF 1300/6Griesheim: Wiederankurbelung der Wirtschaft nach Corona - Chancen für den Industriepark Griesheim nutzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Juni 2020OMOM 6154Griesheim: Wiederankurbelung der Wirtschaft nach Corona - Chancen für den Industriepark Griesheim nutzenDirektanregung
- 5. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1797Griesheim: Wiederankurbelung der Wirtschaft nach Corona – Chancen für den Industriepark Griesheim nutzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab