Belastung der Anwohner durch neue Bahnlinie zum Flughafen während der Bauphase reduzieren
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1791
Betreff: Belastung der Anwohner durch neue Bahnlinie zum Flughafen während der Bauphase reduzieren Der Neubau und der Ausbau von Schienenwegen unterliegen u. a. den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), hier der Verkehrslärmschutzverordnung. Diese Verordnung nennt Immissionsrichtwerte im Sinne von Lärmobergrenzen, die eingehalten werden müssen. Anforderungen an den Schutz vor Lärm wurden im Planverfahren zum Ausbau des Eisenbahnknotenpunktes "Sportfeld" getroffen und werden durch das Eisenbahn-Bundesamt überwacht. Die Deutsche Bahn AG hat bereits auf die Anregungen der Bürger in den öffentlichen Terminen und Gesprächen mit der Stadtverwaltung reagiert und untersucht die Möglichkeiten, durch abschnittsweises Bauen und den Einsatz mobiler Schallschutzwände die Belastungen auch schon während der Bauzeit auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Mai 2012OFOF 337/5Belastung der Anwohner durch neue Bahnlinie zum Flughafen während der Bauphase reduzierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. August 2012OMOM 1452Belastung der Anwohner durch neue Bahnlinie zum Flughafen während der Bauphase reduzierenDirektanregung
- 23. November 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1791Belastung der Anwohner durch neue Bahnlinie zum Flughafen während der Bauphase reduzierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab