Verlegung des Betriebshofes Heddernheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1769
Betreff: Verlegung des Betriebshofes Heddernheim Zu 1.: Es existieren mehrere theoretisch mögliche. Keiner davon ist im regionalen Flächennutzungsplan für die benötigte Nutzung vorgesehen. Daher muss zunächst eine umfangreiche Analyse hinsichtlich u.a. betrieblicher, ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Aspekte stattfinden.
Zu 2.: In der Standortanalyse werden alle Flächen innerhalb Frankfurts untersucht, die unbebaut sind, hinsichtlich Größe, Lage und Topographie in Frage kommen und sich noch nicht in einem Bebauungsplanverfahren befinden. Darunter auch die genannte Fläche gegenüber der Krebsmühle.
Zu 3.: Die Standortanalyse wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2020 abgeschlossen sein. Sofern mindestens einer der Standorte sich als geeignet erweist, wird in Abstimmung mit der Regionalplanung des Regierungspräsidiums Darmstadt der Standort ausgewählt, welcher insgesamt am besten bewertet wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2018OFOF 342/8Verlegung des Betriebshofes HeddernheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Oktober 2018VV 1026Verlegung des Betriebshofes HeddernheimAnfrage
- 8. März 2019STST 545Verlegung des Betriebshofes HeddernheimStellungnahme
- 9. September 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 1769Verlegung des Betriebshofes HeddernheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab