Züricher Straße - Aufstellung einer Lichtzeichenanlage (gelbes Blinklicht) als Warnhinweis auf die unmittelbar hinter der Kurve befindliche Ampel von IKEA
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 175
Betreff: Züricher Straße - Aufstellung einer Lichtzeichenanlage (gelbes Blinklicht) als Warnhinweis auf die unmittelbar hinter der Kurve befindliche Ampel von IKEA Unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 02.11.2007, ST 1681, an deren Inhalt sich keine Änderung ergeben hat und vor dem Hintergrund, dass weder der Polizei noch der Kommission zur Ermittlung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten (KEBU) die genannte Örtlichkeit als Unfallschwerpunkt bekannt ist , sieht der Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2010OFOF 354/15Züricher Straße - Aufstellung einer Lichtzeichenanlage (gelbes Blinklicht) als Warnhinweis auf die unmittelbar hinter der Kurve befindliche Ampel von IKEAOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. August 2010OMOM 4447Züricher Straße - Aufstellung einer Lichtzeichenanlage (gelbes Blinklicht) als Warnhinweis auf die unmittelbar hinter der Kurve befindliche Ampel von IKEADirektanregung
- 1. Februar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 175Züricher Straße - Aufstellung einer Lichtzeichenanlage (gelbes Blinklicht) als Warnhinweis auf die unmittelbar hinter der Kurve befindliche Ampel von IKEAStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab