Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks
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Zusammenfassung
Der Magistrat hält eine Umgestaltung des Bieberparks für erforderlich und plant eine detaillierte Abstimmung mit dem Ortsbeirat. Aufgrund personeller und finanzieller Engpässe kann die Planung jedoch nicht zeitnah begonnen werden.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Eine Umgestaltung des Bieberparks wird von Seiten des Magistrats grundsätzlich für erforderlich gehalten. Im Rahmen einer Planung, die detailliert mit dem Ortsbeirat abgestimmt wird, müssen die angesprochenen Wünsche, insbesondere den Teich betreffend, genauer untersucht und geprüft werden. Der Magistrat bedauert, dass auf Grund der personellen Situation bisher nicht mit der Planung begonnen werden konnte. Leider stehen dem Fachamt aktuell auch keine finanziellen Mittel zur Verfügung, sodass eine entsprechende Planung in absehbarer Zeit nicht beauftragt werden kann. Eine Säuberung des Geländes wird im Rahmen der regulären Grünflächenpflege erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Mai 2021OFOF 14/15Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des BieberparksOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Juni 2021OMOM 285Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des BieberparksDirektanregung
- 27. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1751Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des BieberparksStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab