Gaslaternen in Rödelheim-Ost
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1734
Betreff: Gaslaternen in Rödelheim-Ost Tatsächlich hat sich die Ausfallquote der ohnehin störungsanfälligen Gasleuchten im Stadtgebiet Frankfurt in letzter Zeit noch erhöht. Hauptgrund für diese Erhöhung ist der notwendige Einsatz thoriumfreier Glühkörper in den Gasleuchten. Auf Grund neuer Umwelt- und Strahlenschutzgesetze können die früher verwendeten thoriumhaltigen und somit radioaktiv strahlenden Glühkörper nicht mehr in der Straßenbeleuchtung der Stadt Frankfurt am Main verwendet werden. Leider besitzen die derzeit eingesetzten, thoriumfreien Glühkörper eine deutlich kürzere Nutzungsdauer als die früher verwendete, thoriumhaltige Ausführung. Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 4832 vom 24.07.2014, wird die Gasbeleuchtung in Frankfurt am Main unter Berücksichtigung der Ergebnisse von Standsicherheitsprüfungen durch elektrische Leuchten ersetzt. Diese Ergebnisse fordern den dringenden Austausch eines Großteils der vorhandenen "alten" Gasbeleuchtungsmasten im gesamten Stadtgebiet. Somit können bei der Umrüstung nicht einzelne Stadtteile oder Ortsbezirke in Gänze umgerüstet werden, sondern es müssen die sicherheitsrelevanten Aspekte des gesamten Stadtgebietes betrachtet und die daraus resultierenden, erforderlichen Maßnahmen festgelegt werden.
Zu
- Eine Aussage, wann die Gasbeleuchtung in Rödelheim vollständig umgerüstet sein wird, kann derzeit noch nicht getroffen werden. Allerdings sind die Straße "Am Köstrich" und, sollte es zeitlich und wirtschaftlich möglich sein, die Reifenberger Straße in Rödelheim für eine Umrüstung im Jahr 2017 vorgesehen. Zu
- Sowohl die Straßen mit Elektroleuchten als auch die mit Gasleuchten werden in regelmäßigen Abständen durch die mit dem Betrieb der Straßenbeleuchtung beauftragte SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH befahren und deren Leuchten auf ihre Funktion geprüft. Auf Grund der veralteten Technik sind die Gasleuchten leider besonders störungsanfällig. Hier ist die Stadt auch auf Meldungen der Anwohner angewiesen um Leuchtenstörungen möglichst schnell zu beseitigen. Es wurde daher schon vor einigen Jahren eine Meldeplattform auf der Internetseite der Stadt Frankfurt am Main zur Meldung von Leuchtenstörungen im Stadtgebiet eingerichtet. Diese ist unter: www.frankfurt.de>Rathaus>was erledige ich wo>Straßenbeleuchtung>defekte Leuchten melden erreichbar. Selbstverständlich können Störungen auch direkt bei der SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH unter: Telefon: +49 (0)69 213 26081 (innerhalb der üblichen Geschäftszeiten, ServiceLine der SRM) Telefon: +49 (0)69 213 26050 (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, Anrufbeantworter zur Meldung defekter Straßenbeleuchtung) Telefax: +49 (0)69 213 326080 E-Mail: stoerung-strassenbeleuchtung@srm-rheinmain.de Internet: http://www.srm-rheinmain.de/html/stoerungsmeldung.html gemeldet werden. Die Reparaturen erfolgen im Allgemeinen innerhalb weniger Tage. Zu
- Technisch ist die Errichtung weiterer Gasleuchten oder zusätzlicher Elektroleuchten zur vorübergehend stärkeren Ausleuchtung der Straßen in vielen Fällen sicherlich möglich. Da allerdings auch diese Herstellungsarbeiten mit umfangreichen Bauarbeiten und entsprechenden Kosten verbunden sind, besteht aus wirtschaftlicher Sicht keine Möglichkeit einer vorübergehenden Zusatzbeleuchtung bis zur abschließenden Umrüstung gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4832 vom 24.07.2014.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2016OFOF 66/7Gaslaternen in Rödelheim-OstOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Oktober 2016VV 178Gaslaternen in Rödelheim-OstAnfrage
- 9. Dezember 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1734Gaslaternen in Rödelheim-OstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab