Wird der Bunker Friedberger Anlage zur Gedenkstätte umgebaut?
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1730
Betreff: Wird der Bunker Friedberger Anlage zur Gedenkstätte umgebaut? Vorläufige Stellungnahme: Die Bunkeranlage soll durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben öffentlich am Markt angeboten werden. Die Veröffentlichung der Verkaufsofferte steht allerdings noch aus. Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung des Bunkers Friedberger Anlage hat der Magistrat gleichwohl dem für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zuständigen Bundesminister der Finanzen nochmals den Sachverhalt dargelegt, das Interesse der Stadt an dem Erwerb des Bunkers bekundet und um Unterstützung der Bemühungen der Stadt für den Erhalt des Bunkers als Gedenkstätte gebeten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. November 2012 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3636 — Direktanregung vom 29. September 2009.