Elektronische Fahrgastinformationen für ÖPNV-Nutzer im Frankfurter Norden
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1729
Betreff: Elektronische Fahrgastinformationen für ÖPNV-Nutzer im Frankfurter Norden Grundlage für die Entscheidung, ob eine Bushaltestelle mit einem elektronischen Fahrgastinformationssystem (DFI) ausgestattet wird, sind folgende Kriterien: Regelmäßig mehr als 1.000 Ein- und Aussteiger pro Tag in beide Richtungen und/oder temporär sehr hohe Fahrgastmengen (z.B. beim Veranstaltungsverkehr) und/oder starke Umsteigebeziehungen zwischen zwei oder mehreren Buslinien an dieser Haltestelle. Die Haltestellen "Hohe Brück" und "Rathaus Nieder-Erlenbach" erreichen derzeit nicht die o.g. erforderlichen Fahrgastmengen. ("Rathaus Nieder-Erlenbach": rd. 850 Fahrgäste / "Hohe Brück": rund 350 Fahrgäste). Der Busbetrieb wird mit Midi- und Kleinbussen abgewickelt. An beiden Haltestellen gibt es praktisch keine umsteigenden Fahrgäste.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2015OFOF 273/13Elektronische Fahrgastinformationen für ÖPNV Nutzer im Frankfurter NordenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. September 2015OMOM 4487Elektronische Fahrgastinformationen für ÖPNV-Nutzer im Frankfurter NordenDirektanregung
- 7. Dezember 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1729Elektronische Fahrgastinformationen für ÖPNV-Nutzer im Frankfurter NordenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab