Spielplatz am Freizeitpark Kalbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1717
Betreff: Spielplatz am Freizeitpark Kalbach Der Anregung wird umfänglich entsprochen. Der Spielplatz ist mit seiner Lage und Ausstattung sehr wichtig für Kalbach. Aus diesem Grund wurde sofort nach dem Abbau der maroden Geräte damit begonnen, eine Interimslösung bis zur endgültigen Grundüberholung des Platzes aufzubauen. Die Grundüberholung ist für 2019 vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2018OFOF 307/12Spielplatz am Freizeitpark KalbachOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
- 18. Mai 2018OMOM 3197Spielplatz am Freizeitpark KalbachDirektanregung
- 3. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1717Spielplatz am Freizeitpark KalbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab