Grundschulbedarf im Neubaugebiet Honselldreieck
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1712
Betreff: Grundschulbedarf im Neubaugebiet Honselldreieck Aus den geplanten neuen Wohngebieten der Bebauungspläne B 799 Ä (Honsellstraße) und B 900 (Hanauer Landstraße - westlich Osthafenplatz/Launhardtstraße) entsteht aus ca. 1.250 möglichen Wohneinheiten ein rechnerischer Grundschulbedarf im Schulbezirk der Uhlandschule in der Größenordnung von zwei Klassen pro Schülerjahrgang. Dieser zusätzliche Bedarf kann mit den heute vorhandenen Aufnahmekapazitäten der Schule nicht abgedeckt werden. Der Magistrat prüft daher, wie zusätzliche Raumkapazitäten für die Uhlandschule geschaffen werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2015OFOF 502/4Grundschulbedarf im Neubaugebiet HonselldreieckOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. September 2015OMOM 4480Grundschulbedarf im Neubaugebiet HonselldreieckDirektanregung
- 7. Dezember 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1712Grundschulbedarf im Neubaugebiet HonselldreieckStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab