Am Adlerflychtspielplatz eine Spielstraße einrichten
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1710
Betreff: Am Adlerflychtspielplatz eine Spielstraße einrichten
Mit Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verkehrsberuhigter Bereich" beschilderte Straßen müssen durch ihre Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat.
Dies kann unter anderem dadurch erreicht werden, dass sich der Ausbau der Straße deutlich von angrenzenden Straßen, die nicht mit Verkehrszeichen 325 StVO beschildert sind, unterscheidet. In der Regel ist ein niveaugleicher Ausbau der gesamten Straßenbreite erforderlich. Außer Parkmarkierungen dürfen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden.
Die betroffene Örtlichkeit weist eindeutig getrennte Gehweg- und Fahrbahnbereiche aus, die mittels hoher Bordsteine abgesichert sind. Es besteht beidseitig eine umfassende Parkbeschilderung inklusive Bewohnerparken.
Um Mischverkehrsflächen zu schaffen, wo insbesondere zu Fuß Gehende die ganze Straßenbreite nutzen können, wäre eine bauliche Umgestaltung des Straßenabschnittes erforderlich. Die derzeit vorhandene Anzahl an Parkplätzen würde sich verringern, was den Parkdruck der Anwohnerschaft sowie illegales Parken verschärfen würde.
Aus den genannten Gründen wird davon abgesehen, einen verkehrsberuhigten Bereich zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2020OFOF 835/3Am Adlerflychtspielplatz eine Spielstraße einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Mai 2020VV 1650Am Adlerflychtspielplatz eine Spielstraße einrichtenAnfrage
- 30. September 2020Sie sind hierSTST 1710Am Adlerflychtspielplatz eine Spielstraße einrichtenStellungnahme · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab