Die nördliche Speicherstraße muss für Fußgänger ohne Hindernisse durchgehend begehbar sein
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2010, ST 170
Betreff: Die nördliche Speicherstraße muss für Fußgänger ohne Hindernisse durchgehend begehbar sein Der Anregung wird entsprochen. Eine provisorische Asphaltierung des betroffenen Gehwegs wird mit einer Breite von 1,50 m im I. Quartal 2010 vorgenommen. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2009OFOF 576/1Die nördliche Speicherstraße muss für Fußgänger ohne Hindernisse durchgehend begehbar seinOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2009OMOM 3776Die nördliche Speicherstraße muss für Fußgänger ohne Hindernisse durchgehend begehbar seinDirektanregung
- 15. Januar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 170Die nördliche Speicherstraße muss für Fußgänger ohne Hindernisse durchgehend begehbar seinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab