Abgrenzung Investitionsmaßnahme/Förderung von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1708
Betreff: Abgrenzung Investitionsmaßnahme/Förderung von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen Vorläufige Stellungnahme: Eine Stellungnahme kann vom Magistrat noch nicht abgegeben werden, da die Abstimmungen innerhalb der angegebenen Fristen noch nicht herbeigeführt werden konnte. Nach Abschluss der Prüfungen wird der Magistrat Stellung nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. September 2019 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 4487 — Direktanregung vom 25. März 2019.