Fußgängerüberweg Dieburger Straße Anpassung des Schulwegplans Heinrich-Kraft-Schule / Freiligrathschule Fechenheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2008, ST 1706
Betreff:
Fußgängerüberweg Dieburger Straße Anpassung des Schulwegplans Heinrich-Kraft-Schule / Freiligrathschule Fechenheim
Aufgrund der o. a. Anregung fand im Rahmen der Schulwegsicherung ein Ortstermin statt, bei dem die Angelegenheit erörtert wurde.
Im Hinblick auf die Anzahl der querenden Kinder bestand eine unterschiedliche Auffassung hinsichtlich der Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen. Daher wurde vereinbart eine Verkehrszählung durchzuführen. Diese ist mittlerweile beantragt.
Nach der Vorlage der Erhebung wird der Magistrat endgültig Stellung nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. März 2008OFOF 208/11Fußgängerüberweg Dieburger Straße/Anpassung des Schulwegplans Heinrich-Kraft-Schule/Freiligrath-Schule FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. April 2008OMOM 2123Fußgängerüberweg Dieburger Straße/Anpassung des Schulwegplans Heinrich-Kraft-Schule/Freiligrathschule FechenheimDirektanregung
- 10. Juni 2008STST 963Fußgängerüberweg Dieburger Straße Anpassung des Schulwegplans Heinrich-Kraft-Schule / Freiligrathschule FechenheimStellungnahme
- 2. Dezember 2008Sie sind hierSTST 1706Fußgängerüberweg Dieburger Straße Anpassung des Schulwegplans Heinrich-Kraft-Schule / Freiligrathschule FechenheimStellungnahme
- 23. Juni 2009Antwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 918Fußgängerüberweg Dieburger Straße / Anpassung des Schulwegplans Heinrich-Kraft-Schule / Freiligrathschule FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab