FFH-Gebiet Im Weimerhaus
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1705
Betreff: FFH-Gebiet Im Weimerhaus Im Geltungsbereich des FFH-Gebiets "Seckbacher Ried und angrenzende Flächen" hat die Stadt Frankfurt am Main im Bereich westlich des Wallfahrtswegs drei Flurstücke mit zusammen 59.655 m2 Fläche im Eigentum, was dem gesamten Geltungsbereich des FFH-Gebiets in dem westlichen Teil entspricht. Im Bereich östlich des Wallfahrtswegs im Bereich des Wegs "Im Enkheimer Weimerhaus" verfügt sie darüber hinaus lediglich über 25 kleine Splitterparzellen mit einer Größe zwischen 72 und 247 m2.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2018OFOF 182/16FFH-Gebiet Im WeimerhausOrtsbeiratsantrag · WBE
- 5. Juni 2018VV 909FFH-Gebiet Im WeimerhausAnfrage
- 3. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1705FFH-Gebiet Im WeimerhausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab