Robert-Blum-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1698
Betreff: Robert-Blum-Straße Der Anregung des Ortsbeirates könnte entsprochen werden. Bei dem Kraftfahrzeugverkehr in der Robert-Blum-Straße handelt es sich jedoch überwiegend um Zielverkehr. Eine Änderung der Verkehrsführung würde lediglich eine Verlagerung des Verkehrs bewirken. Umwegfahrten sowie eine höhere Verkehrsbelastung in der Ravensteinstraße und Dahlmannstraße wären die Folgen. Der Stadtverwaltung liegt aktuell eine Unterschriftensammlung von Bürgern vor, die darum bitten, die bestehende Einbahnstraßenregelung zu belassen. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat gegenwärtig davon ab, der Anregung zu entsprechen, wird sich einem neuen Votum des Ortsbeirats jedoch nicht verschließen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2012OFOF 159/4Robert-Blum-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP, FREIE_WÄHLER
- 21. August 2012OMOM 1402Robert-Blum-StraßeDirektanregung
- 9. November 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1698Robert-Blum-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab