Pflasterung des Weges „An der Hauer Mauer“
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1695
Betreff: Pflasterung des Weges "An der Hauer Mauer" Es ist nicht möglich, die Pflasterung des Weges "An der Hauer Mauer" bis zur Rückseite des Grundstücks Neuer Weg 42 zu verlängern. Diese Wegebaumaßnahme wäre durch den notwendigen Bau von Stützmauern u. ä. mit erheblichen Eingriffen in die Natur und Landschaft verbunden. Es handelt sich hier um einen äußerst sensiblen Bereich am Rand des Mühlbachtales, der als Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes ausgewiesen ist. Naturschutzbeirat und Naturschutzbehörde haben einen Ausbau des Weges an der Hauer Mauer deshalb schon im Jahre 2003 abgelehnt. Zudem handelt es sich nicht um eine wesentliche Wegeverbindung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2016OFOF 35/16Pflasterung des Weges „An der Hauer Mauer“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 30. August 2016VV 113Pflasterung des Weges „An der Hauer Mauer“Anfrage
- 5. Dezember 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1695Pflasterung des Weges „An der Hauer Mauer“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab