Frisbee-Golf-Anlage
Zusammenfassung
Die Errichtung einer Disc-Golf-Anlage wird als interessantes Vorhaben angesehen, erfordert jedoch eine umfassende Prüfung und Planung aufgrund des erheblichen Raumbedarfs. Der Magistrat wird die Möglichkeit einer solchen Anlage im Ortsbezirk prüfen und das Ergebnis dem Ortsbeirat mitteilen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die Errichtung einer Disc-Golf-Anlage erscheint grundsätzlich als interessantes Vorhaben. Allerdings bedarf die Umsetzung einer umfangreichen Prüfung, und gegebenenfalls Planung, da der Raumbedarf der verschiedenen Parcours erheblich ist. Die vielfältigen Anforderungen haben bereits in der Vergangenheit zur Ablehnung von konkreten Standortvorschlägen wie den Sindlinger Mainwiesen geführt. Der Magistrat wird prüfen, ob eine Disc-Golf-Anlage im Ortsbezirk möglich ist und wird dem Ortsbeirat das Ergebnis mitteilen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Juni 2021OFOF 104/6Frisbee Golf-AnlageOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Juni 2021OMOM 373Frisbee Golf-AnlageDirektanregung
- 17. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1691Frisbee-Golf-AnlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab