Schwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten von Protesten und Corona - Beratungsstelle pro familia am Palmengarten
Zusammenfassung
Der Magistrat bekräftigt die aktuelle Standortentscheidung für die Schwangerschaftskonfliktberatung und unterstützt die Möglichkeit der Onlineberatung während und nach der Corona-Pandemie. Dies soll sicherstellen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Beratungspflicht weiterhin erfüllt werden kann.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Der jetzige Standort ist aktuell Gegenstand einer Fortsetzungsfeststellungsklage. Die Verlegung der Versammlung außerhalb der Sicht- und Hörweite zur Beratungsstelle, ist auf die Handreichungen des Hessischen Ministerium des Innern und Sport gestützt. Vor dem Hintergrund wird zunächst am zuletzt zugewiesenen Versammlungsort festgehalten. Ob darüber hinaus eine weitere Verlegung zu rechtfertigen ist, wird nach dem Urteil entschieden. Zu
- Die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Beratungspflicht auch über die Corona Pandemie hinaus als Onlineberatung durchführen zu können, wird unterstützt. Die Onlineberatung hat sich mittlerweile in vielen Bereichen als gleichwertige Beratungsform bewährt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2021OFOF 115/2Schwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten von Protesten und Corona - Beratungsstelle Pro Familia am PalmengartenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juli 2021OMOM 485Schwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten von Protesten und Corona - Beratungsstelle pro familia am PalmengartenDirektanregung
- 17. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1680Schwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten von Protesten und Corona - Beratungsstelle pro familia am PalmengartenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab