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Missbräuchliche Nutzung eines Freizeitgartens hinter dem KGV Am Marbachweg e. V. beenden

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Der Magistrat stellt fest, dass die Nutzung des Freizeitgartens als Baulagerplatz ungenehmigt ist und Maßnahmen zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands eingeleitet wurden. Es wurden Zwangsgelder gegen den Verursacher festgesetzt, um die Beseitigung des Lagerplatzes zu erzwingen.

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Stellungnahme des Magistrats

Die beschriebene Nutzung als Baulagerplatz ist dem Magistrat als Untere Naturschutzbehörde bekannt. Das genannte Grundstück befindet sich im Außenbereich und in Zone I des Landschaftsschutzgebietes. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert für diesen Bereich nicht. Sowohl nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 3 Abs. 2 sowie § 17 Abs. 8 BNatSchG), als auch nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung (§ 6 Abs. 5 LSG-VO) hat die Untere Naturschutzbehörde ungenehmigte Eingriffe zu untersagen und die früheren rechtmäßigen Zustände wiederherstellen zu lassen. Aufgrund der bestehenden komplexen Eigentums-/Pacht- und Unterpachtverhältnisse mussten durch die Untere Naturschutzbehörde mehrere Verfahren eingeleitet werden. Nach Ermittlung des eigentlichen Verursachers war diesem zunächst der gesetzlich verankerte Vorrang des Vertragsnaturschutzes einzuräumen. Nach Erlass einer Verfügung musste die Möglichkeit des Betroffenen, Rechtsmittel auszuschöpfen, abgewartet werden. Nachdem keine Rechtsmittel eingelegt wurden, ist der Lagerplatz nun zu beseitigen. Um den sich weigernden Betroffenen zum Abräumen zu zwingen, hat die Untere Naturschutzbehörde gegen den Verursacher zweimal hohe vierstellige Zwangsgelder festgesetzt, die sich in der Vollstreckung befinden. Sollten auch diese Maßnahmen keine Wirkung zeigen, wird die Untere Naturschutzbehörde die Möglichkeit einer zwangsweisen Räumung prüfen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Juni 2020OFOF 825/9Missbräuchliche Nutzung eines Freizeitgartens hinter dem KGV am Marbachweg e. V. beendenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 25. Juni 2020OMOM 6270Missbräuchliche Nutzung eines Freizeitgartens hinter dem KGV Am Marbachweg e. V. beendenDirektanregung
  3. 21. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1680Missbräuchliche Nutzung eines Freizeitgartens hinter dem KGV Am Marbachweg e. V. beenden
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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