Treppe am Jugendhaus und der Stadtbücherei Sindlingen
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2008, ST 1676
Betreff:
Treppe am Jugendhaus und der Stadtbücherei Sindlingen
Der Magistrat hat den Eigentümer des Hauses Sindlingen angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht, dass durch abgebrochene Betonstufen und zentimeterhohe Stolperabsätze im Bereich des Zugangs zu den städtischen Einrichtungen Gefahrenstellen entstanden sind. Der Eigentümer wurde aufgefordert, diese Gefahrenstellen zu beseitigen.
Eine weitergehende Möglichkeit des Einwirkens auf den Grundstückseigentümer ist dem Magistrat nicht gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. August 2008OFOF 912/6Treppe am Jugendhaus und der Stadtbücherei SindlingenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. September 2008OMOM 2590Treppe am Jugendhaus und der Stadtbücherei SindlingenDirektanregung
- 25. November 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1676Treppe am Jugendhaus und der Stadtbücherei SindlingenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab