Plakatwand für den Vereinsring Gallus aufstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Anregung des Ortsbeirates zur Aufstellung einer Plakatwand für den Vereinsring Gallus, sieht jedoch Einschränkungen bezüglich des Standorts und der Größe. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und die Unterhaltung dem Vereinsring obliegt.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die Anregung des Ortsbeirates ist aus Sicht des Magistrats nachvollziehbar und grundsätzlich in Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt durchführbar. Das Aufstellen im Bereich der Bäume/Wurzeln ist nicht möglich. Die Größe des Schaukastens muss mit dem Fachamt abgestimmt werden, eine Größe von circa 80 x 120 cm ist möglich. Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Die Unterhaltung des Schaukastens obliegt dem Vereinsring. Die rechtliche Lage bezüglich "Werbung" wurde bereits vom Magistrat mit dem folgenden Ergebnis geprüft: Bei der Nutzung des Schaukastens als klassische Vereinsvitrine und unter der Voraussetzung, dass hier keinerlei Werbung stattfindet und dieser nur für Informationen des Vereinsrings dient, ist eine Einbindung der Stabsstelle Werberechte entbehrlich. Vor der Installation/Aufstellung des Schaukastens soll eine Vereinbarung über diesen abgeschlossen werden, welche vom Magistrat erarbeitet wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2020OFOF 1319/1Plakatwand für den Vereinsring Gallus aufstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Juni 2020OMOM 6137Plakatwand für den Vereinsring Gallus aufstellenDirektanregung
- 21. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1671Plakatwand für den Vereinsring Gallus aufstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab