Sanierung der Omegabrücke
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 166
Betreff: Sanierung der Omegabrücke Der Magistrat berichtet, dass das Brückenbauwerk im Jahr 2012 gemäß den gesetzlichen Vorgaben nachgerechnet wurde. Die Berechnung ergab Defizite der Bewehrung, weshalb eine Beprobung der Spannglieder durch die Materialprüfanstalt der Uni Stuttgart erfolgte. Das 2013 vorliegende Ergebnis der Materialuntersuchung ergab, dass keine spannungsrissgefährdeten Spannstähle verbaut wurden. Die Gesamtbetrachtung der Nachrechnung ergab, dass die Brücke in ihren jetzigen Abmessungen und dem Verkehrsaufkommen für weitere 25 Jahre standsicher ist. Nach Ablauf dieser Zeit ist eine Neubewertung bzw. Überprüfung erforderlich. Das Brückenbauwerk befindet sich aufgrund der festgestellten Mängel in einer verdichteten Kontrolle. Für dieses Jahr ist ein Lagerwechsel der geschädigten Lager, bzw. eine Überholung der restlichen Brückenlager vorgesehen. Eine Bau- und Finanzierungsvorlage ist nicht erforderlich, da die Sanierungsmaßnahme über den Ergebnishaushalt finanziert wird. Gemäß dem Bauprogramm ist die Sanierungsmaßnahme der Brücke für 2015-2016 vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahme ist hierauf ausgerichtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2006STST 877Sanierung der Seitenstreifen auf der OmegabrückeStellungnahme
- 10. September 2012STST 1436Sanierung der OmegabrückeStellungnahme
- 8. August 2013OFOF 794/6Sanierung der OmegabrückeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. August 2013OMOM 2381Sanierung der OmegabrückeDirektanregung
- 3. Februar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 387 WochenSTST 166Sanierung der OmegabrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab