Aufstellung von Abfallbehältern für Hundekotbeutel im Weg Im Weidenfeld
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1666
Betreff: Aufstellung von Abfallbehältern für Hundekotbeutel im Weg Im Weidenfeld Die satzungsmäßige Straßenreinigung umfasst ausschließlich alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, die innerhalb des Stadtgebietes liegen und dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Dies gilt auch für das Anbringen und Leeren von Abfallbehältern. Bei der Straße Im Weidenfeld handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Weg, der außerhalb der geschlossenen Ortslage liegt. Daher wird er nicht satzungsgemäß gereinigt. Das Anbringen von Abfallkörben in diesen Bereichen ist ebenfalls nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2016OFOF 34/15Aufstellung von Abfallbehältern für Hundekotbeutel in der Straße Im WeidenfeldOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. September 2016OMOM 563Aufstellung von Abfallbehältern für Hundekotbeutel im Weg Im WeidenfeldDirektanregung
- 5. Dezember 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1666Aufstellung von Abfallbehältern für Hundekotbeutel im Weg Im WeidenfeldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab