Bewohnerparkplätze für die Straßen An der Festeburg sowie Hartmannweg im Stadtteil Seckbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 164
Betreff: Bewohnerparkplätze für die Straßen An der Festeburg sowie Hartmannweg im Stadtteil Seckbach Da von den in den Berichten B 807 vom 13.08.1990 und B 97 vom 16.02.1998 festgelegten Bewohnerparkbereichen bisher noch nicht alle Gebiete eingerichtet werden konnten, ist es dem Magistrat nicht möglich, kurzfristig ein vollkommen neues Bewohnerparkgebiet einzurichten. Die BGU hat dem Magistrat versichert, sich zu bemühen, während der derzeitigen Umbauphase die Einschränkungen für die umliegenden Bewohner so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört auch, trotz Umbau so viel wie möglich Stellplätze auf dem Gelände der BGU für Besucher und Personal vorzuhalten. Der Magistrat wird zunächst abwarten, wie sich die Situation nach dem Umbau darstellt und dann entscheiden, ob flankierende Maßnahmen hinsichtlich des Ruhenden Verkehrs in der Umgebung der BGU notwendig sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. September 2012OFOF 148/11Bewohnerparkplätze für die Straßen .An der Festeburg. sowie .Hartmannweg. im Stadtteil SeckbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2012OMOM 1614Bewohnerparkplätze für die Straßen An der Festeburg sowie Hartmannweg im Stadtteil SeckbachDirektanregung
- 28. Januar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 164Bewohnerparkplätze für die Straßen An der Festeburg sowie Hartmannweg im Stadtteil SeckbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab