Zusätzliche Baumstandorte in der Eschersheimer Landstraße vor dem Haus am Weißen Stein (Eschersheimer Landstraße 567)
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1614
Betreff: Zusätzliche Baumstandorte in der Eschersheimer Landstraße vor dem Haus am Weißen Stein (Eschersheimer Landstraße 567) Die Einrichtung zweier Baumstandorte vor dem in Rede stehenden Gebäude ist auf Grund der Trassenlage vorhandener Versorgungsleitungen, die erhebliche Dimensionen aufweisen, nicht möglich. Im Übrigen verweist der Magistrat auf die Planunterlagen der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Vorplanung (§ 5533 vom 29.01.2015, M 182 vom 27.10.2014) und Bau- und Finanzierungsvorlage (§ 6652 vom 17.12.2015, M 201 vom 13.11.2015) nach denen an dieser Stelle keine Bäume vorgesehen sind. Der Anregung kann somit nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2017OFOF 256/9Zusätzliche Baumstandorte in der Eschersheimer Landstraße vor dem Haus am Weißen Stein (Eschersheimer Landstraße 567)Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 18. Mai 2017OMOM 1609Zusätzliche Baumstandorte in der Eschersheimer Landstraße vor dem Haus am Weißen Stein (Eschersheimer Landstraße 567)Direktanregung
- 4. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1614Zusätzliche Baumstandorte in der Eschersheimer Landstraße vor dem Haus am Weißen Stein (Eschersheimer Landstraße 567)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab