Pflegekonzept der Streuobstwiesen im Bereich des Ortsbezirks 10
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1612
Betreff: Pflegekonzept der Streuobstwiesen im Bereich des Ortsbezirks 10 Wie in der ST 2196 vom 10.11.2017 angekündigt, wurden alle abgestorbenen Bäume entfernt, bzw. die schrägstehenden neu befestigt. Entgegen der augenscheinlichen Vermutung, die Bäume seien schlicht vertrocknet, haben sämtliche entnommenen und schrägstehenden Bäume Wurzelschäden. Dies kann parasitäre Ursachen (von Wühlmausfraß bis Bakterienerkrankungen) oder artbedingte Ursachen (Vorschädigung der Bäume) haben. Auch Ursachen im Zusammenhang mit dem vorhandenen Boden sind möglich, zudem das Absterben gewisser verwendeter Baumarten fortschreitet. Da dies noch nicht abschließend geklärt ist, wurde die Nachpflanzung ausgesetzt. Das angekündigte Pflege- bzw. Nutzungskonzept für Streuobstwiesen in Abstimmung zwischen Unterer Naturschutzbehörde, Grünflächenamt und Kooperationspartnern (z. B. Fa. Possmann als Nutzer des Obstes) ist noch nicht abschließend erstellt, da es Bestandteil einer größeren Gesamtbetrachtung des Themas ist, welches noch nicht abgeschlossen werden konnte. Bezüglich der Streuobstwiesen am Heiligenstock ist der Magistrat in Verhandlung mit Kooperationspartnern, um eine dauerhafte und nachhaltige Bearbeitung zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2017OFOF 349/10Pflegekonzept der Streuobstwiesen in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. August 2017VV 545Pflegekonzept der Streuobstwiesen in PreungesheimAnfrage
- 10. November 2017STST 2196Pflegekonzept der Streuobstwiesen in PreungesheimStellungnahme
- 24. April 2018OFOF 519/10Pflegekonzept der Streuobstwiesen im Bereich des Ortsbeirates 10Ortsbeiratsantrag · FDP
- 8. Mai 2018OMOM 3154Pflegekonzept der Streuobstwiesen im Bereich des Ortsbezirks 10Direktanregung
- 17. August 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 1612Pflegekonzept der Streuobstwiesen im Bereich des Ortsbezirks 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab