Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe: höhere Priorisierung
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe, die in einer vorherigen Stellungnahme zugesagt wurde. Der genaue Zeitpunkt für den Abschluss der Maßnahme kann derzeit noch nicht festgelegt werden.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Für die Realisierung der in der Stellungnahme des Magistrats, ST 610/2021, zugesagten Verkehrsberuhigung ist eine Planung erforderlich. Diese bereitet der Magistrat bereits vor. Ein Zeitpunkt für den Abschluss der Maßnahme lässt sich daher zum jetzigen Stand noch nicht konkretisieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2020OFOF 657/12Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher HöheOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Oktober 2020OMOM 6735Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher HöheDirektanregung
- 12. März 2021STST 610Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher HöheStellungnahme
- 24. April 2021OFOF 9/12Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe: höhere PriorisierungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 7. Mai 2021OMOM 122Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe: höhere PriorisierungDirektanregung
- 3. September 2021Sie sind hierSTST 1600Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe: höhere PriorisierungStellungnahme
- 16. Juni 2022OFOF 261/12Erinnerung: Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe - höhere PriorisierungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Juli 2022VV 439Erinnerung: Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe - höhere PriorisierungAnfrage
- 24. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 107 WochenSTST 2514Erinnerung: Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe - höhere PriorisierungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab