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Aufzug in der S-Bahn-Station Ostendstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
0 Wochen bis zur Antwort
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Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat den aktuellen Stand zum geforderten Aufzug an der S-Bahnstation Ostendstraße dargelegt. Es wurde festgestellt, dass die Machbarkeit des Aufzugs aufgrund baulicher Gegebenheiten komplex ist, und eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden soll. Ein Baubeginn ist frühestens in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts zu erwarten.

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Ostendstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.

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Neues zu Ostendstraße per E-Mail

Stellungnahme des Magistrats

Die DB hat dem Magistrat einen neuen Sachstand zum geforderten Aufzug an der S-Bahnstation Ostendstraße mitgeteilt:

"Letztmalig fand im Februar dieses Jahres ein größerer Termin mit Vertretern des Landes Hessens, der Stadt Frankfurt (Main), des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) und der DB statt. Ziel des Termins war es die Aufgabenstellung mit allen Beteiligten zu definieren und abzustimmen.

Hierbei wurde festgestellt, dass die Lage der unterirdischen Station Ostendstraße nur sehr schwer in die obere Bebauung einzuordnen ist. Daraufhin wurde vereinbart, dass DB Station&Service entsprechende Unterlagen und Pläne beim zuständigen Stadtvermessungsamt anfordert, um die Aufgabenstellung zu konkretisieren und im nächsten Schritt eine tiefergehende Machbarkeitsstudie beauftragen zu können.

Die Unterlagen liegen DB Station&Service zwischenzeitlich vor, sodass in einem nächsten Schritt die Ausschreibung für eine tiefergehende Machbarkeitsstudie vorbereitet werden kann. Weiterhin gilt: Vor dem Hintergrund der zahlreichen ungelösten baulichen Probleme wäre - wenn man die Lösungen denn hat - mit einem Baubeginn für die Aufzugsanlagen nicht vor der zweiten Hälfte des Jahrzehnts zu rechnen. Ein konkreter und valider Umsetzungsplan ist allerdings erst nach erfolgter Machbarkeitsstudie möglich."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 31. Juli 2023 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 184 — Anfrage vom 4. Oktober 2016.

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