Erneuerung des Spielplatzes am Bürgerhaus Harheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1592
Betreff: Erneuerung des Spielplatzes am Bürgerhaus Harheim Der Anregung wird entsprochen. In gemeinsamer Abstimmung mit dem Kinderbeautragten wird im Rahmen der Grundüberholung ein neues Spielgerät aufgestellt. Die Maßnahme soll rechtzeitig zur Spielsaison 2017 umgesetzt sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2016OFOF 24/14Erneuerung des Spielplatzes „Am Bürgerhaus-Harheim“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. September 2016OMOM 527Erneuerung des Spielplatzes am Bürgerhaus HarheimDirektanregung
- 25. November 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1592Erneuerung des Spielplatzes am Bürgerhaus HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab