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Verbesserung der Beleuchtung auf dem Weg zur Straßenbahnhaltestelle hier: Arthur-von-Weinberg-Steg

Vorlagentyp: STMagistrat
0 Wochen bis zur Antwort
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zur Verbesserung der Beleuchtung auf dem Weg zur Straßenbahnhaltestelle Arthur-von-Weinberg-Steg abgelehnt. Die Untere Naturschutzbehörde hat festgestellt, dass die bestehende Beleuchtung ausreichend ist und zusätzliche Leuchten im Landschaftsschutzgebiet nicht angebracht werden können. Der Schutz von geschützten Tierarten und die Erhaltung der nächtlichen Dunkelheit sind ebenfalls wichtige Aspekte.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Nach Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) kann der Magistrat der Anregung nicht entsprechen. Die UNB hat die Beleuchtungssituation zwischen dem Zugang zum Arthur-von-Weinberg-Steg und der Gleisüberquerung zur Lappengasse abends bei Dunkelheit geprüft. Sowohl am Zugang zum Arthur-von-Weinberg-Steg als auch am Gleisübergang zur Lappengasse ist eine sehr gute Ausleuchtung vorhanden. Der Bereich dazwischen ist zwar deutlich weniger ausgeleuchtet, aber dennoch ist eine klare Orientierung durch die beiden Leuchten in der Nähe gegeben. Da sich der Bereich im Landschaftsschutzgebiet der hochwertigen Zone II befindet, können zusätzliche Leuchten daher nicht angebracht werden.

Betonen möchte der Magistrat, dass das Mainufer und der Main ein Lebensraum für besondere und streng geschützte Tierarten sind, die keiner Lichtbelastung ausgesetzt werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise Fledermäuse. Aber auch für den Menschen sind der Schutz und das Erleben der Nacht von Bedeutung. Wenn eine Beleuchtung vermeidbar ist, sollte also auch darauf verzichtet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 31. Juli 2023 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 1229 — Direktanregung vom 13. Februar 2017.

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