Verbesserung der Beleuchtung auf dem Weg zur Straßenbahnhaltestelle hier: Arthur-von-Weinberg-Steg
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Verbesserung der Beleuchtung auf dem Weg zur Straßenbahnhaltestelle Arthur-von-Weinberg-Steg abgelehnt. Die Untere Naturschutzbehörde hat festgestellt, dass die bestehende Beleuchtung ausreichend ist und zusätzliche Leuchten im Landschaftsschutzgebiet nicht angebracht werden können. Der Schutz von geschützten Tierarten und die Erhaltung der nächtlichen Dunkelheit sind ebenfalls wichtige Aspekte.
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Lappengasse — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.03.2026.
- Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf der Helmut-Sittler-Promenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle „Arthur-von-Weinberg-Steg“ und Lappengasse13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf der HelmutSittlerPromenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle „ArthurvonWeinbergSteg“ und Lappengasse20.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme erneuern rund um das Kleedreieck in Fechenheim-Süd04.03.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Lappengasse per E-MailStellungnahme des Magistrats
Nach Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) kann der Magistrat der Anregung nicht entsprechen. Die UNB hat die Beleuchtungssituation zwischen dem Zugang zum Arthur-von-Weinberg-Steg und der Gleisüberquerung zur Lappengasse abends bei Dunkelheit geprüft. Sowohl am Zugang zum Arthur-von-Weinberg-Steg als auch am Gleisübergang zur Lappengasse ist eine sehr gute Ausleuchtung vorhanden. Der Bereich dazwischen ist zwar deutlich weniger ausgeleuchtet, aber dennoch ist eine klare Orientierung durch die beiden Leuchten in der Nähe gegeben. Da sich der Bereich im Landschaftsschutzgebiet der hochwertigen Zone II befindet, können zusätzliche Leuchten daher nicht angebracht werden.
Betonen möchte der Magistrat, dass das Mainufer und der Main ein Lebensraum für besondere und streng geschützte Tierarten sind, die keiner Lichtbelastung ausgesetzt werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise Fledermäuse. Aber auch für den Menschen sind der Schutz und das Erleben der Nacht von Bedeutung. Wenn eine Beleuchtung vermeidbar ist, sollte also auch darauf verzichtet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. Juli 2023 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 1229 — Direktanregung vom 13. Februar 2017.