Verschmutzung des Oberen Kalbacher Weges durch Krähendreck verhindern
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1581
Betreff: Verschmutzung des Oberen Kalbacher Weges durch Krähendreck verhindern Der Obere Kalbacher Weg ist nach der Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt am Main in Reinigungsklasse I eingestuft und wird dementsprechend einmal wöchentlich vom beauftragten Dienstleister, der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), gereinigt. Dort wurden aktuell keine Verschmutzungen durch Vögel mehr festgestellt. Das Fachamt kann keine über die satzungsgemäße Reinigung hinausgehenden Reinigungen beauftragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2017OFOF 317/10Verschmutzung des Oberen Kalbacher Weges durch Krähendreck verhindernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Juni 2017OMOM 1758Verschmutzung des Oberen Kalbacher Weges durch Krähendreck verhindernDirektanregung
- 25. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1581Verschmutzung des Oberen Kalbacher Weges durch Krähendreck verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab