Lärmbelästigung im Sandweg
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 30.11.2010, ST 1581
Betreff:
Lärmbelästigung im Sandweg
Vorläufige Stellungnahme:
Im Rahmen der Überprüfung der im Sandweg wahrzunehmenden Geräusche wurde ein Verwaltungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen werden konnte. Der Magistrat wird erneut berichten, sobald das laufende Verfahren abgeschlossen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2010OFOF 721/4Lärmbelästigung im SandwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. September 2010OMOM 4537Lärmbelästigung im SandwegDirektanregung
- 30. November 2010Sie sind hierSTST 1581Lärmbelästigung im SandwegStellungnahme
- 10. Mai 2011Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 744Lärmbelästigung im SandwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab