Setzrisse in Schwanheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2008, ST 1576
Betreff:
Setzrisse in Schwanheim
Dem Magistrat waren Setzrisse in Gebäuden im Bereich der Saarbrücker Straße nicht bekannt. Bei einer Ortsbesichtigung konnten derartige Schäden von außen nicht festgestellt werden. Bisher hat sich auch kein Anwohner in dieser Angelegenheit an den Magistrat gewandt.
Im Bereich der Saarbrücker Straße wurden weder Kanalbau- noch grundwasserrelevante Baumaßnahmen durchgeführt.
Um Aussagen hinsichtlich Veränderungen des Grundwasserspiegels treffen zu können, sind Langzeitbeobachtungen erforderlich. Dazu wurden die Daten der letzten 26 Jahre einer Grundwassermessstelle ca. 150 m südlich der Saarbrücker Straße ausgewertet. Die Grundwasserstände liegen im Jahr 2008 auf mittlerem Niveau. Sie stellen dabei jedoch die höchsten Grundwasserstände seit dem Ende der letzten Nassperiode im Zeitraum 1999 bis 2002/2003 dar. Insofern ist ein Zusammenhang der aufgetretenen Setzrisse und den gemessenen Grundwasserständen nicht abzuleiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2008OFOF 909/6Setzrisse in SchwanheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. September 2008VV 745Setzrisse in SchwanheimAnfrage
- 10. November 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1576Setzrisse in SchwanheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab